Pfandleihhaus Dresden
Das Pfandleihhaus Dresden auf der Breitscheidstraße 38 ist Ihre Anlaufstelle für den Ankauf von Gold und wertvollen Luxusuhren. Gerne können Sie uns Ihr Altgold, Ihr Bruchgold, Ihren Goldschmuck, Ihr Zahngold, Goldbarren, Goldmünzen oder Ihre Taschenuhren anbieten. Zusätzlich kaufen wir auch Luxusuhren wie beispielsweise Uhren aus den Manufakturen Rolex oder Glashütte sowie Uhren der Marken Omega, A. Lange & Söhne und Breitling sowie Golduhren an. Neben Siegelringen sind uns auch Goldketten, Panzerketten und Königsketten willkommen.
Bei einem Pfandleiher einen wertvollen Gegenstand zu hinterlegn, ist eine schnelle Möglichkeit, um an Bargeld zu kommen. Gerade in wirtschaftlich unbeständigen Zeiten und in strukturschwachen Regionen ist das Verpfänden von Gegenständen eine schnelle und oftmals unkomplizierte Möglichkeit, um Geld zu erhalten, ohne sein Konto überziehen oder einen Kredit aufnehmen zu müssen.
Der Beruf des Pfandleihers gründet sich darauf, dass er ein Gelddarlehen gewähren kann und im Gegenzug ein Pfandrecht an einem beweglichen Gut erhält. Das Pfandrecht ergibt sich aus der Einigung und Übergabe der Pfandsache an den Pfandleiher und wird auch Faustpfand genannt. Da die Pfandleihe ein Gewerbe ist, bedarf es einer behördlichen Kontrolle und Erlaubnis; jeder Staat hat dabei seine eigenen gesetzlichen Regelungen. Der Ort, an dem die Pfandleihnahmen stattfindet, bezeichnet man dementsprechend als Leihhaus, Pfandhaus oder Pfandleihanstalt. Um eine Pfandleihe zu eröffnen, muss man geordnete finanzielle Verhältnisse und eine gewerberechtliche Zulassung vorweisen können. Die näheren rechtlichen Voraussetzungen sind in der Pfandleihverordnung geregelt. Die Eröffnung einer Pfandleihe muss beim zuständigen Ortsamt beantragt werden, dabei werden Unterlagen wie ein amtliches, polizeiliches Führungszeugnis, ein Nachweis über die erforderlichen Mittel und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt. Dazu braucht der Pfandleiher noch den Nachweis über eine Versicherung nach der Pfandleihverordnung, die das Pfand zum doppelten Betrag des Darlehens gegen Feuer- und Leitungswasserschäden sowie gegen Einbruchdiebstahl und Raub absichert. Wenn ein Pfandnehmer dann ein Objekt gegen ein Gelddarlehen verpfänden will, muss dieser auch einige Grundlagen erfüllen, damit das Geschäft gesetzlich einwandfrei abgewickelt werden kann. So muss er persönlich erscheinen und seinen Personalausweis vorzeigen, oder einen Bevollmächtigten mit einer schriftlichen Vollmacht schicken. Ein Einkommensnachweis oder eine Schufa-Eintragung werden dahingegen nicht überprüft. Nach dem Erhalt des Pfandes muss der Pfandleiher einen Pfandschein ausstellen, der Angaben über die Aufbewahrung und Verwertung des Pfandes, die Zinsen und Kosten des Pfandkredits und über die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pfandleihe enthält. Dazu erhält jedes Pfand eine auf dem Pfandschein angegebene Nummer. Der Pfandleiher muss mindesten eine einmonatige Frist gewähren, in der das Pfand ausgelöst werden kann, bevor er es anderweitig verwertet. Wenn dann bei einer Verwertung ein Überschuss entsteht und dieser nicht innerhalb von zwei Jahren vom Darlehensnehmer abgeholt wird, muss dieser der zuständigen Behörde abgegeben werden.
Der Ablauf in einem Pfandleihhaus ist in etwa immer gleich. Der potentielle Darlehensnehmer gibt den Gegenstand, wie Schmuck, Goldmünzen oder hochwertige elektronische Geräte, dem Pfandleiher und lässt ihn den aktuellen Wert des Gegenstandes in Augenschein nehmen. Anschließend macht der Pfandleiher ein Angebot, zu welchem Wert er den Gegenstand beleiht. Der Wert befindet sich in der Regel innerhalb einer Beleihungsgrenze zwischen 25 und 50% des gegenwärtigen Wertes des Gegenstandes und wird als Kredit vergeben. Es ist also egal, welcher Wert beispielsweise beim Kauf des Gegenstandes gezahlt wurde. Der Darlehensnehmer hat nun eine bestimmte Frist, gesetzlich vorgegeben sind 3 Monate sowie eine Überziehungsmöglichkeit von einem Monat, in der er zuzüglich angefallener Zinsen und Kosten sein Pfand wieder auslösen kann, indem er den Kredit zurückzahlt. Löst er sein Pfand nicht aus, wird dieses vor Ablauf des zehnten Monats versteigert. Wenn bei der Versteigerung ein höherer Wert erzielt wird, als er zur Deckung der Darlehenssumme, der Zinsen und Kosten sowie der Versteigerungskosten nötig ist, erhält der Darlehensnehmer den Überschuss. Wenn ein Gegenstand bei einer Auktion nicht versteigert wird, so steht es dem Pfandleiher frei, diesen zu verkaufen. Er darf aber kein Pfand verkaufen, das nicht mindestens einmal bei einer Auktion aufgerufen wurde.
Besonders um die Weihnachtszeit machen Pfandleihhäuser den meisten Umsatz. Nicht nur Personen aus einem finanziell schwachen Umfeld, auch Selbstständige, Freiberufler oder Ausländer, die nicht aus EU-Staaten kommen und daher keinen Dispositionskredit bekommen, sind Kunden eines Pfandleihers. Um schnell und unproblematisch an Bargeld zu kommen, werden alle möglichen Wertgegenstände verpfändet, darunter vor allem Gold in jeglichen Ausführungen und auch Schmuck, Luxus- und Designeruhren, Digital- und Spiegelreflexkameras, hochwertiges Porzellan oder exklusive Sammelstücke.